Batterieverordnung
Gesetz:
Wir sind nach §10 Batteriegesetz (BattG), dazu verpflichtet beim Verkauf einer Batterie ein Pfand von 7,50 € vom Endkunden zu erheben. Das Pfand wird auf der Rechnung ausgewiesen.
Erstattung / Rückgabe:
Eine Rückgabe der Altbatterie ist auf dem Versandweg laut Gefahrengutverordnung nicht möglich.
Sie haben daher 2 Möglichkeiten Ihr Pfand erstattet zu bekommen:
- Wenn Sie Ihre Altbatterie bei uns vor Ort vorbei bringen, bekommen Sie Ihr Pfand sofort erstattet.
- Wenn Sie uns einen Entsorgungsnachweis Ihrer örtlichen Sammelstelle faxen, mailen oder per Brief zuschicken, erstatten wir Ihr Pfand aufs Konto. Bitte verweisen Sie dabei auf die betreffende Rechnung und geben Sie Ihre Kontodaten an.
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